Duftallergene: Was Parfümmarken seit Juli 2026 beachten müssen
Ein Raum für Inspiration Trends und tiefgreifende olfaktorische Perspektiven moderner Markenführung.
Neue Kennzeichnungsvorgaben betreffen Rezepturunterlagen und Verpackung. Worauf Marken bei neuen Produkten und bestehenden Beständen achten sollten.
Neue Anforderungen an die Kennzeichnung
Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 wurde die individuelle Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten erweitert. Seit dem 31. Juli 2026 dürfen Produkte, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen, nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden. Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte, nach den bisherigen Anforderungen zulässige Produkte gilt eine Übergangsfrist für die weitere Bereitstellung bis zum 31. Juli 2028. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen erstmaligem Inverkehrbringen und anschließendem Vertrieb.
Quelle: Europäische Kommission
Vom Duftöl zur fertigen Verpackung
Für eine Parfümmarke beginnt die Prüfung bei den aktuellen Rohstoff- und Duftölunterlagen. Die erforderliche Kennzeichnung richtet sich nach dem fertigen kosmetischen Produkt, seiner Zusammensetzung und den einschlägigen Schwellenwerten. Ein Dokument zum unverdünnten Duftöl kann deshalb nicht ungeprüft als fertige Zutatenliste übernommen werden.
Unterlagen vor dem Verpackungsdruck abstimmen
Rezepturstand, Dosierung, Zutatenliste und Etikettenentwurf sollten gemeinsam abgestimmt werden. Das erleichtert die Übergabe an die verantwortliche Person und die Sicherheitsbewertung. Eine freigegebene Duftprobe allein ersetzt diese Schritte nicht.
Sie planen eine eigene Parfümmarke oder aktualisieren ein bestehendes Sortiment? Beschreiben Sie uns Anwendung, Rezepturstand und Zielmarkt über unsere Projektanfrage. Mehr zur Compliance Betreuung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Duftprojekt
Beschreiben Sie uns Ihre Marke, die geplante Anwendung, Menge und den gewünschten Zeitrahmen. Wir klären mit Ihnen, welche Entwicklungs- und Produktionsleistungen sowie Unterlagen Ihr Projekt benötigt.
Kommentare