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Duftallergene: Was Parfümmarken seit Juli 2026 beachten müssen

Ein Raum für Inspiration Trends und tiefgreifende olfaktorische Perspektiven moderner Markenführung.

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Neue Kennzeichnungsvorgaben betreffen Rezepturunterlagen und Verpackung. Worauf Marken bei neuen Produkten und bestehenden Beständen achten sollten.

Neue Anforderungen an die Kennzeichnung

Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 wurde die individuelle Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten erweitert. Seit dem 31. Juli 2026 dürfen Produkte, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen, nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden. Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte, nach den bisherigen Anforderungen zulässige Produkte gilt eine Übergangsfrist für die weitere Bereitstellung bis zum 31. Juli 2028. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen erstmaligem Inverkehrbringen und anschließendem Vertrieb.

Quelle: Europäische Kommission

Vom Duftöl zur fertigen Verpackung

Für eine Parfümmarke beginnt die Prüfung bei den aktuellen Rohstoff- und Duftölunterlagen. Die erforderliche Kennzeichnung richtet sich nach dem fertigen kosmetischen Produkt, seiner Zusammensetzung und den einschlägigen Schwellenwerten. Ein Dokument zum unverdünnten Duftöl kann deshalb nicht ungeprüft als fertige Zutatenliste übernommen werden.

Unterlagen vor dem Verpackungsdruck abstimmen

Rezepturstand, Dosierung, Zutatenliste und Etikettenentwurf sollten gemeinsam abgestimmt werden. Das erleichtert die Übergabe an die verantwortliche Person und die Sicherheitsbewertung. Eine freigegebene Duftprobe allein ersetzt diese Schritte nicht.

Sie planen eine eigene Parfümmarke oder aktualisieren ein bestehendes Sortiment? Beschreiben Sie uns Anwendung, Rezepturstand und Zielmarkt über unsere Projektanfrage. Mehr zur Compliance Betreuung.

Duftdokumentation von Anfang an planen

26. Feb.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Okt.

Dokumentation früh einplanen

Anwendung, Dosierung und Zielmarkt beeinflussen, welche Unterlagen in einem Duftprojekt benötigt werden. Diese Angaben sollten bereits im Briefing erfasst werden. So können Dokumentationsaufgaben rechtzeitig mit den Beteiligten abgestimmt werden.

Duftöl und fertiges Produkt getrennt betrachten

Informationen zum Duftöl sind ein Ausgangspunkt für die weitere Bewertung. Die Anforderungen an das fertige kosmetische Produkt oder den fertigen Raumduft müssen zusätzlich betrachtet werden. Dokumente sollten deshalb immer dem jeweiligen Produkt- und Rezepturstand zugeordnet sein.

Zuständigkeiten im Projekt klären

Gemeinsam wird festgelegt, wer welche Unterlagen bereitstellt und welche weiteren Prüfungen, Kennzeichnungs- oder Meldeschritte zum Auftrag gehören. Änderungen an Rezeptur oder Anwendung erfordern eine erneute Abstimmung der betroffenen Dokumentation.

Teilen Sie uns Produktart und Zielmärkte mit, damit wir den benötigten Dokumentationsumfang mit Ihnen besprechen können.

 
 
 

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Erzählen Sie uns von Ihrem Duftprojekt

Beschreiben Sie uns Ihre Marke, die geplante Anwendung, Menge und den gewünschten Zeitrahmen. Wir klären mit Ihnen, welche Entwicklungs- und Produktionsleistungen sowie Unterlagen Ihr Projekt benötigt.

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